Mit der neu veröffentlichten Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung gilt für unseren Trainingsbetrieb ab Montag, 22.11.21 (bis vorerst 12.12.2021), folgende Regelung:
- Der Trainingsbetrieb ist nur noch für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres erlaubt.
- Die Übungsleiter unterliegen der 3G-Regel und müssen die Nachweise auch mit sich führen.
- Die Trainingszeiten für Kinder und Jugendliche bleiben grundsätzlich so bestehen, wie bisher.
- Für alle ab 16 und für Erwachsene ist ab Montag leider kein Training mehr erlaubt.