Aufgrund der aktuell stark steigenden Inzidenz im Landkreis wird es ab Montag zu höheren Vorsichts- und Hygienemaßnahmen im Stadtbad kommen. Nach heutigem Kenntnisstand gilt dann die 3 G-Regelung und die Pflicht zur Kontakterfassung.
Das heißt für uns: Alle ab 16 Jahre, die nicht der Testpflicht
nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen oder als vollständig geimpft bzw. als genesen gelten, müssen ab Dienstag, den 05. Oktober 2021 am Einlass einen negativen Testnachweis vorlegen. Ein Nachweis kann entweder mit einem Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder einem PCR-Test nicht älter als 48 Stunden erbracht werden. Die Impf- und Genesenennachweise sind ebenfalls am Einlass vorzulegen.
Alle weiteren Informationen sind ab der kommenden Woche auf der Internetseite des Stadtbades zu entnehmen.