Einschränkung Tainingsbetrieb ab 22.11.2021

Mit der neu veröffentlichten Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung gilt für unseren Trainingsbetrieb ab Montag, 22.11.21 (bis vorerst 12.12.2021), folgende Regelung:

  • Der Trainingsbetrieb ist nur noch für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres erlaubt.
  • Die Übungsleiter unterliegen der 3G-Regel und müssen die Nachweise auch mit sich führen.
  • Die Trainingszeiten für Kinder und Jugendliche bleiben grundsätzlich so bestehen, wie bisher.
  • Für alle ab 16 und für Erwachsene ist ab Montag leider kein Training mehr erlaubt.
Zum Schutz aller Mittrainierenden sowie Übungsleiter weisen wir darauf hin, dass eine Teilnahme am Training nur mit völliger Symptomfreiheit möglich ist. Dies gilt trotz regelmäßiger Schultestung.